dann werden die nur noch wilder...

Homer Landskirty ⌂, Schwerin, Montag, 03.07.2017, 19:54 (vor 2460 Tagen) @ Literaturhinweis13806 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 03.07.2017, 20:23

Ich glaube, es gibt kein Gesetz, das verbietet, Pizzateig im Wohnzimmer
beim Fernsehen oder im
Arbeitszimmer
bei sonstigen Tätigkeiten zu kneten, statt in der rauchmelderfreien Küche
oder das das Schminken auf das Badezimmer beschränkt.

der Mietvertrag verbietet es vermutlich bereits...
bei mir steht sowas drin... ich soll bei Dampf-Entwicklung kräftig Lüften und ganz viel Rücksicht auf den Elektroschrott an der Decke nehmen...

meine Frage nach Nachweisen gemäß Â§5 UWG für die behauptete Produkteigenschaft „Sicherheitsgewinn“ wird einfach nicht beantwortet...

selbst der Umzug war ziemlich wirkungslos...

also mir fällt da nix mehr ein...

Eine pizza- oder schminkuntaugliche Wohnung berechtigt vermutlich zur
Mietminderung
...

eine meiner Vermieterinnen hat mir einfach n paar mit Hunden und Zigaretten bewaffnete Nachbarn (m/w) vor das Toiletten-Fenster gestellt, an dem sich dann widerliche braune Ablagerungen (außen) bildeten, für deren Beseitigung ich auch noch Geld zahlen musste (das Amtsgericht war nämlich gerade ebenso kaputt wie de Blasen-schlagende, rissige, ver-Moos-te Fassade)... aber das „Haus“ steht angeblich noch... [[zwinker]]


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