Nicht 25%, sondern individueller Einkommensteuersatz

Pingpong, Samstag, 01.07.2017, 08:57 (vor 2484 Tagen) @ Dirk-MV3604 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 01.07.2017, 09:15

Bis zu diesem Zeitpunkt ist es eine legale Investition in
irgendwas, aber kein zu versteuerndes Einkommen/Zahlungsmittel. (25%, wenn
Haltefrist weniger als ein Jahr, danach steuerfrei)

Eine kleine Anmerkung von mir:

25% ist nicht zutreffend:
Sofern Haltefrist geringer als 1 Jahr, wären etwaige Kursgewinne - zumindestens hier in D - wohl als Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft mit dem jeweils persönlichen Einkommensteuersatz zu besteuern.

Für den interessierten Leser dazu noch eine entspr. Quelle:
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html


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