Sorry, aber das stimmt nicht ...

Literaturhinweis, Freitag, 30.06.2017, 18:29 (vor 2482 Tagen) @ Dieter5182 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 30.06.2017, 19:02

gibt etliche solcher Dienstleister, m.W. bis 10.000 Euro täglich ist nicht meldepflichtig.

Meldepflichtig ist jeder Betrag, für den es einen Verdachtsgrund gibt.

Also auch 5 Euro, wenn der Bankmitarbeiter "das Gefühl" hat, hier werde Geld weißgewaschen (stammt von Al Capone "I'm in the laundry business").

Auch das "structuring" ist daher verboten, d.h. die dauernde Einzahlung von größeren Beträgen unterhalb des Limits der Geldwäsche-Abkommen.

Und - was viele nicht wissen: ab da stehen sie u.U., ggf. international, unter heimlicher Beobachtung ("beobachtende Fahndung", Registrieren jedes Grenzübertrittes, aller Kontobewegungen, evtl. Telekommunikation etc.).

Einzig das Hawala-System kann das (relativ) sicher umgehen.

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