Verfassungsschutz

Falkenauge, Dienstag, 20.06.2017, 10:02 (vor 2474 Tagen) @ nereus2233 Views

Hallo nereus,

Du hast ja recht, aber es erscheint mir wichtig, die Verfassungswidrigkeit zu betonen, weil diese NGOs damit eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz sind - wenn es denn einen unabhängigen gäbe -, genauso wie die Bundesregierung.

Dem arbeiten diese NGOs zu. Und es gibt in der Geschlossenheit der
gesamten "Eliten" keine Korrekturmöglichkeit.

Die gibt es selbstverständlich!
Wer allerdings die Kriminellen im September ein weiteres Mal FREIWILLIG
wählt, sollte mit einer Sondersteuer von monatlich 750 € belastet
werden.

Eine Opposition findet nicht statt, eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht kommt wegen der Verfilzung aller Organe mit denselben Parteien nicht zustande, das BVerfG ist zudem selbst verfilzt, und bei der kommenden Wahl müsste schon ein Wunder passieren, um den Bundestag auszufegen.

mfG
Falkenauge


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