Heimat-Tourismus von Asylberechtigten
Asylberechtigte haben Anspruch auf 21 Tage "Ortsabwesenheit", sprich sie können verreisen. Und wohin verreisen die meisten? In ihre alte Heimat, aus der sie angeblich geflohen sind, weil sie fort verfolgt werden! Vor einem Jahr hieß es noch, das seien Einzelfälle. Stimmt aber nicht. Guter Artikel dazu: Heimat-Tourismus von Asylbewerbern.
Gruß!
Harryinfo