Geldwäsche, Schutzgeldzahlungen und Glücksspiel sind eben wohl auch gemeinnützig ...

Literaturhinweis, Donnerstag, 15.06.2017, 14:37 (vor 2506 Tagen) @ Mirko2806 Views

Ein dreifacher Gewinn: Die Ruhezeiten werden angeblich eingehalten; das tatsächliche Einkommen wird verschleiert, und arbeitsscheue Angehörige werden vor den Nachstellungen der Arbeitsagentur geschützt.
Pflegedienstbetreiber sind logischerweise stets bestrebt, die Höhe ihres tatsächlichen Einkommens zu tarnen.

Das ist bei der Mafia so.

Ansonsten:

- Recht der Altenpflege und Betreuung

- Recht der Betreuung und Unterbringung/Pflege

- Sozialgesetzbuch XI: Soziale Pflegeversicherung

- Sonstiges zu Hartz IV: Pflege (im Alter)

- Erste Hilfe in der (Alten-) Pflege

- Notfallmedizin auch auf Reisen in der Pflege

insbes. aus meinem Hartz-IV-Beitrag, aber auch Erste Hilfe bzw. Reisemedizin.

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