OT ...Pflegedienste und Heime in Deutschland

Mirko, Česko, Mittwoch, 14.06.2017, 18:15 (vor 2479 Tagen)4193 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 14.06.2017, 18:50

Das ist den Pflegedienstbetreibern bekannt und bewusst. Also wird die Ausbeutung irgendwie kaschiert: Überstunden werden unter haarsträubenden Ausreden nicht anerkannt oder ganz einfach gestrichen. Sonntags– und Feiertagszuschläge sowie Bereitschaftsvergütungen werden „pauschal abgegolten“. Der Tariflohn beschreibt allerdings einen Grundlohn ohne die o.g. Zulagen. Bei Pflegehilfskräften ohne eindeutige Tarifvergleichsmöglichkeit werden so die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn nicht allzu offensichtlich.
Ganz offensichtlich ist der Finanzbehörde nicht bekannt, dass Lohnwucher ein Offizialdelikt ist. Wenn auch nur ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes ein fixes Monatseinkommen bezieht, so ist das ein hinreichender Anfangsverdacht !

Rechenbeispiel:
Ein Pflegefachkraft bekommt bei einer Regelarbeitszeit von 35 Std./Wo. = 150 Std. monatlich 1.700 Euro brutto. Das ergibt 11,33 Euro Stundenlohn. Bei einem Tariflohn von 13.50 Euro ist das gerade noch im Rahmen des Erlaubten. Aber: Tariflohn = Grundlohn! Die pauschale Abgeltung ist davon runterzurechnen. Für eine Rufbereitschaft ist – branchenüblich - 20 Euro vom Bruttolohn abzuziehen. Sonntagszuschläge von - z. B. 25 % - rechnet man am Einfachsten auf die Stunden drauf.
Wenn nun also im Abrechnungsmonat 10 Bereitschaftsdienste und 16 Sonntagsstunden anfallen, ergibt sich ein Bruttolohn von 1.500 Euro für 154 Std. = 9,74 Euro/Std. Die Prozentrechnung kann ich mir hier wohl ersparen; nicht aber: Auf die Pflicht (!) hinzuweisen, dass die jeweilige Finanzbehörde diesem Hinweis nachzugehen hat - vgl. Erhält ein Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung ein fixes Monatseinkommen, ist ein hinreichender Anfangsverdacht gegeben.
Das Arbeitszeitgesetz wird ganz einfach ignoriert. Verstöße werden sowohl im Touren -, als auch im Dienstplan dokumentiert.
Eigentlich der logische Weg: Die Kontrollen sind - de facto - lächerlich, und das zu erwartende Bußgeld ist, im Vergleich zur Ausbeute, zu vernachlässigen.
Aber Achtung ! : Gerne werden solche „ geringfügigen Verstöße „ ganz bewusst so offensichtlich platziert, um von den dicken Gaunereien abzulenken. Sie sollten also als Anlass dienen, den ganzen Betrieb mit dem Nissenkamm abzusuchen. Mitunter kommt man eben über die Flöhe auf den Hund!

Ich bin der Meinung, nicht alle Pflegedienste arbeiten so. Ich habe es selber so erlebt und wollte Euch zeigen, wie krank das alles ist.
Ich werde ich noch mehr veröffentlichen und vertrete auch meine Meinung.

Meine Meinung, Mirko


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