Zum Falsifizieren einer Generalaussage reicht genau ein Gegenbeispiel

FOX-NEWS, fair and balanced, Montag, 29.05.2017, 13:05 (vor 2523 Tagen) @ Literaturhinweis8091 Views

Was in DEINEN vier Wänden vor sich geht, dafür haftest

Du[/b].

Unzulässige Generalaussage!


Aha. Dann warte einfach den nächsten Fall ab.

Egal welcher Fall da noch kommt, die o.a. Aussage ist nicht korrekt. Ein Gegenbeispiel reicht.

Und die Gegenstelle in Hongkong wartet natürlich vier Wochen lang

darauf, daß endlich jemand auf der offenen Leitung spricht. [[freude]]

Mancher hat eben mehr Glück als Verstand ...

Ja Wahnsinn! Du, wärst du in HK gewesen, hättest selbstredend vier Wochen lang mit dem Hörer in der Hand dagestanden und "Hallo? ... IstDaWer? ... Hallo?" gesagt. [[top]]

Bei File Sharing haften die Kinder/Jugendlichen/Besucher, wenn sie die

Übeltäter sind.

Der Fall ist absolut nicht vergleichbar, hier geht es um
deliktische
Haftung
und nicht um
Haftung aus
Vertrag
!

Egal. Es ist in der Wohnung passiert und der Besitzer der Wohnung haftet NICHT. q.e.d.

--
[image]
Läuft in Deutschland ...


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