Zulässige Generalaussagen ...

Literaturhinweis, Montag, 29.05.2017, 11:26 (vor 2517 Tagen) @ FOX-NEWS8319 Views

Was in DEINEN vier Wänden vor sich geht, dafür haftest Du.

Unzulässige Generalaussage!

Aha. Dann warte einfach den nächsten Fall ab.

Z.B. stellt bei Dir jemand ein Gemälde unter, weil er bei sich gerade die Wohnung renoviert.

Dieses hast Du mit der "diligentia quam in suis" zu behandeln "wie Dein eigenes", es sei denn, Du schließt -am besten schriftlich- jegliche Haftung aus.

Aber, wie schon geschrieben, kein Versorger wird mit Dir einen Versorgungsvertrag schließen, wenn Du diese Haftung ausschließen möchtest.

Und die Gegenstelle in Hongkong wartet natürlich vier Wochen lang darauf, daß endlich jemand auf der offenen Leitung spricht. [[freude]]

Mancher hat eben mehr Glück als Verstand ...

Bei File Sharing haften die Kinder/Jugendlichen/Besucher, wenn sie die Übeltäter sind.

Der Fall ist absolut nicht vergleichbar, hier geht es um deliktische Haftung und nicht um Haftung aus Vertrag!

Weder der Hersteller des Liedes oder Computerspiels wollte (zu den Bedingungen!) liefern, noch wollten die Eltern oder sonstigen Mitbewohner kaufen!

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung