Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis.

Durran, Sonntag, 28.05.2017, 19:15 (vor 2523 Tagen) @ Literaturhinweis8541 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 28.05.2017, 19:56

Ich habe als Vermieter die gleichen Probleme mit dem Wasser.

Grundsätzlich hat der Vermieter gar keinen Gasliefervertrag abgeschlossen, ist somit auch nicht Vertragspartner der Gaswerke.
Der Gasversorger hat eine Lieferpflicht, kann gegebenfalls den Anschluss sperren, wenn seitens eines Mieters keine Anmeldung erfolgt.

Ich habe zwei Haushälften mit insgesamt 9 Wohnungen. Also 2 Wasseranschlüsse und zentrale 2 Wasseruhren. Jede Wohnung hat separat noch je eine Wasseruhr für Warm- und Kaltwasser. Trotzdem muss ich als Vermieter neun Mal Grundgebühr bezahlen. Ich muss die Wasserzähler alle 6 Jahre wechseln, das Leitungsnetz im Haus instand halten, ablesen und abrechnen. Die Wasserwerke kassieren jedoch kräftig Grundgebühr. Auch hier liegen noch Klagen beim OLG.

Strom das gleiche. Zieht ein Mieter aus, bekomme ich die Rechnung vom Stromversorger. Die wollten von mir schon Nachzahlungen für Strom, weil der Mieter verschwunden war.

Also die Versorger machen es sich hier sehr leicht. Der Vermieter ist ja auch der letzte in der Kette, bei dem mit Sicherheit noch etwas zu holen ist.


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