Handelsrecht?

aliter, Samstag, 27.05.2017, 21:12 (vor 2497 Tagen) @ Literaturhinweis8987 Views

mfg
hallo, erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Zur Sachlichen Richtigstellung es sind 3 Parteien, der betroffene Mieter hat einen eigenen Gaszähler wg. Etagenheizungen und sollte eben diesen Vertrag abschliessen.

Das EVU geht in der Tat rigoros gegen den Eigentümer vor, da da was zu holen ist. Es hatte vorher – wie ich herausbekam - vergeblich Rechnungen an den Mieter gestellt. Erst danach Rechnungen an mich.

Der Knackpunkt ist m.E. diese Kündigung.

Meine Hauptfrage ist jedoch: darf das EVU mein Anschreiben, das zweifelsohne zugegangen ist einfach ignorieren oder müsste es nicht a) nach Treu und Glauben b) als Vollkaufmann zumindestens diese Kündigung ablehnene oder in irgendeinerForm mich informieren. Statt dessen hat es offensichtlich Rechnungen an den Mieter geschickt und mich danach erst in Anspruch genommen, nachdem da nichts zu holen war.

Ich bin kein Jurist, habe aber irgendwo gelesen, dass bei Käufen/Verkäufen/Verträgen/Garantie… Vollkaufleute anderen Verpflichtungen unterliegen als einfache Privatleute. Muss der Vollkaufmann nicht auch bei Geschäften mit Privatleuten als Kaufmann handeln? Der Geschäftsführer der Gmbh u Co Kg ist sicher Vollkaufmann.


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