Vorwurf angekommen. Weiterdenken. Vorschlag für einen Verständnis-Selbsttest.

BillHicks ⌂, Wien, Sonntag, 14.05.2017, 01:57 (vor 2533 Tagen) @ Ashitaka11250 Views

Hallo Bill,

Hallo Ashitaka,

Machtzession ist ein Neologismus, den ich noch nirgendwo definiert
gesehen
habe. Fragte ich hier drei Nutzer dieses Kunstwortes nach einer
Definition,
wie viele Antworten erhielte ich?


Statt von einer Machtzession könnten wir auch von einer
Potentialverleihung sprechen.

Verzeihung bitte, aber was ist eine Potentialverleihung?
Was nutzt es ein unbekanntes, neu geschaffenes Substantiv durch ein anderes unbekanntes, neu geschaffenes Substantiv zu "erklären".

Nicht umsonst musste ich das Neugeborene
gedanklich in die Ecke legen.

Völlig ok.

Kein sich ernst nehmender Denker (wer gibt
schon noch zu, dass er das Bezeichnende gerne in Frage stellt) nagelt
zuerst das Bezeichnende (Signifikant) an die Wand, um anschließend zu
hoffen, dass er dadurch einen Ausdruck (eine Vorstellung, das Bezeichnete)
gewinnt. So funktioniert das nicht.

Wie funktioniert es also? Was ist Deine Methode?

So verliert alles Weiterdenken seinen
Sinn. Mentalfaschismus, Tod.

Anders als konsequente Deterministen bin ich davon überzeugt, dass Denken und insbesondere Weiterdenken allen Sinn macht.
Diesen Vorwurf nehme ich ernst. Nehme ich als anlass meine Vorgehensweise zu überdenken und zu hinterfragen.
Danke.

Silke das Phänomen, das u.a. Ashitaka mit "Machtzession" beschreibt,
ist
- so wie ich es verstehe - nichts anderes als das Wesen des
Privatrechts,
das auf einer öffentlich-rechtlichen Basis ruht.


Privates und öffentliches Recht treten im gleichen Atemzug auf.

Wenn man sie nur gemeinsam konzeptualisiert, wie Du das anscheinend tust.
Historisch geht das "öffentliche Recht" als Prinzip dem "Privatrecht" eindeutig voraus (deshalb ja die gewaltsame Zerstörung der "alten Ordnung" (Custom)). Nicht nur tatsächlich historisch, sondern auch logisch notwendig, obwohl erst die Römer genügend konzeptuelle Präzision hatten um ius publicum und ius privatum ganz klar zu trennen.

Privatrecht und öffentliches Recht sind nicht nur unterschiedliche Rechtsgebiete, sondern auch völlig verschiedliche Denkformen. Dazu:
Johann Braun - Einführung in die Rechtswissenschaften, §12 Privatrecht als Rechtsgebiet und Denkform.

Ich kann
diesbzüglich immer nur wieder Uwe Wesel empfehlen, der die Setzung des
Rechtsinstituts

Was meinst Du mit "Setzung des Rechtsinstituts"?
Ich erinnere mich nicht daran, dass Wesel dieses Satzfragment nutzte.
Meinst Du das erstmalige Auftreten von (öffentlichem!) Recht gegenüber Custom, das nicht etwa evolutorisch aus der alten Ordnung hervorging, sondern diese ersetzte (und zerstörte!)?

durch Zentralmacht (aktive Potenz, Ausdruck:
Zentralinstanz) klar nachvollziehbar gemacht hat.

Beides, öffentliches wie privates Recht basieren auf einem zeitlich
begrenzten Machtderivat (Potentialverleihung = Möglichwerdung), können
aufgrund dessen, dass sie lediglich Derivate der zentralmacht sind, nicht
zur Zentralmacht (Basis) aufgeleitet werden.

Was meinst Du mit "aufgeleitet werden zur Zentralmacht"?

Das Privatrecht ruht nicht auf öffentlichem Boden.

Jellinek schreibt: "daher ruht das ganze Privatrecht auf dem Boden des öffentlichen Rechtes."
Von "öffentlichem Boden" ist keine Rede.

Beides, das private,
wie auch das öffentliche Recht ruhen auf formloser Gewaltherrschaft

Das Privatrecht - Basis für die Idee der persönlichen Freiheit VOM Staat IM Staat - ruht auf dem öffentlichen Recht, welches seinerseits in der Tat auf "formloser Gewaltherrschaft" ruht, wenn man es so ausdrücken möchte.
Das ist ein RIESENPROBLEM für die konkrete Institutionenbildung, wenn man intendiert, dass auch nur ein halbwegs Ernst zu nehmender Schutz des Einzelnen VOM Staat IM Staat verwirklicht wird. Andererseits bräche auch das Privatrecht und die "Freiheit" des Einzelnen in sich zusammen, wenn das öffentliche Recht nicht vorhanden, der Staat nicht mächtig genug wäre.

Eine saubere Unterscheidung von Privatrecht und öffentlichem Recht, die als Rechtsgebiete und als Denkformen kaum unterschiedlicher sein könnten, macht ein riesiges Feld der Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch der Gestaltungsnotwendigkeit auf, wenn dieses vermaledeite Recht erst einmal da ist. Da bin ich übrigens voll bei Dir und bei Wesel.

und
werden wieder in ihr verschwinden, sobald die formelle Herrschaft
(gegenwärtig das demokratische Legitimationstheater) aufgrund fehlender
Expansionsmöglichkeiten

Auch an Dich gerne die selbe Frage: Was genau expandiert?

, aus dem Inneren heraus nicht mehr (vor)finanziert
und ausreichend besichert werden kann.

Oder halt auch schon. Nichts genaues weiß man nicht.

Tu' mir bitte den Gefallen und überprüf' Dein Verständnis juristischer Grundlagenkonzepte und mach' eine Tabelle von Gemeinsamkeiten und Unterschieden von Privatrecht und öffentlichem Recht als Rechtsgebiete und Denkformen. Einfach für Dich. "Wieviel weiß ich, Ashitaka, eigentlich tatsächlich von den juristischen Grundlagen? Mal testen."
Und komm' dann aus Deiner Komfortzone der "Zentralmacht" heraus, die es ach soooo einfach macht diese beiden Denkformen einfach zu vermischen und die scharfe Trennung, die in den Denkformen besteht, und zur Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse aufruft, verwischt.
Erschwerend kommt dann in der "Wirklichkeit" dazu, dass die scharfe Trennung gerade nicht mehr zu finden ist, was es wiederum so schwer macht die Relevanz der Unterscheidung zu erkennen, wenn man nie die Unterschiede ganz explizit und bewusst angesehen hat. So ging es mir jedenfalls: "wozu dieses Juristen-Zeug lesen, wenn ich mich doch für "ökonomische" Fragen interessiere..?"

Danke für Deine Mühen.

Herzlichst,

Ashitaka

Alles Liebe

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.


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