Standardverfahren bei Anleihefälligkeit

paranoia, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Freitag, 12.05.2017, 10:26 (vor 2513 Tagen) @ Rybezahl5968 Views

Hallo Rybezahl,

ich verstehe nicht ganz den Bezug dieses Beitrags zum vorher Gesagten.
Zu Deinem neuem Thema folgendes:

Hallo paranoia,

aber du wirst mir doch zustimmen, dass eine von einer Geschäftsbank
gekaufte Staatsanleihe, die sie an die Zentralbank weiterreicht, zum Termin

Du sprichst von "Weiterreichen" und meinst wahrscheinlich Verkauf an die Zentralbank. Bei Geschäften mit Zentralbanken sollte man das etwas genauer ausdrücken, weil ja ein Großteil der Geschäfte, von den QE-Käufen einmal abgesehen, typischerweise Repo-Geschäfte sind.

abgewickelt wird, auch dann, wenn es keine Pflicht dazu gibt. Sonst kann

Anleihen "abwickeln" ist etwas ungebräuchlich in der Formulierung.
Anleihen werden einfach "fällig".

Da in Deutschland die Anleihen bei Clearstream Banking Frankfurt (CBF, früher "Kassenverein") hinterlegt sind (in Form einer Globalurkunde), zahlt CBF automatisch den fälligen Betrag an die Inhaber der Anleihe - Zahlungseingang natürlich vorausgesetzt.

man ja auch gleich Staatsanleihen kaufen und niemals einlösen, heißt, den
Staat beschenken.

"Niemals einlösen" geht gar nicht mehr, bei Fälligkeit haben die Anleihebesitzer nichts zu tun. Das war früher zu Zeiten der "effektiven Stücke", also der Urkunden in Papierform, die Du zu hause aufbewahren konntest, anders. Gingst Du zum Coupontermin, bzw. zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Anleihe nicht zur Bank, gab es auch keine Kröten!

Gruß
paranoia

--
Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.


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