Wissenschaftstheorie und Wahllokale

Literaturhinweis, Montag, 08.05.2017, 00:03 (vor 2542 Tagen) @ Literaturhinweis5786 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 08.05.2017, 00:11

Ein Leser meint,

ich könnte mich doch auch irren

Mit Verlaub, das kann ich in diesem Falle nicht - denn ich war ja persönlich dabei und bis über beide Ohren 'involviert'.

Daher mal etwas Wissenschaftstheorie:

A) Ich habe eine Einzelfallaussage getroffen.

B) Mein Kontrahent hat dagegen eine Allaussage gemacht. Er behauptet, in jedem Wahllokal müsse es immer (ungefähr) so ablaufen. Das ist wissenschaftstheoretisch Murks, denn das kann jemand, der in (vermutlich nur einem einzigen) Wahlkreis A gerade mal zehnmal mitgeholfen hat, auszuzählen, gar nie nicht wissen.

Das ist in etwa so, wie wenn mein Kontrahent behaupten würde "alle Menschen sind hellhäutig" und ich kontere "ich kenne aber persönlich einen, der dunkelhäutig ist" und er mir dann sein Familienalbum als "Beweis" präsentiert.

Immerhin ist die Anzahl aller Wahlkreise in Schleswig-Holstein begrenzt, so daß man eine "Allaussage" tatsächlich erhärten könnte, wenn man:

- bei allen Landtagswahlperioden in jedem einzelnen Wahlbezirk stets mitprotokolliert hätte

- und dabei auch nachweisen könnte, daß das von mir behauptete Szenario mit einem Einzelkandidaten auch dabei öfter aufgetreten sei, und es dabei nicht zu Verzögerungen gekommen sei. Das gälte dann für Schleswig-Holstein.

Um es bundesweit halbwegs zu erhärten (beweisen geht eben bei All-Aussagen nie, da es morgen anders verlaufen kann), müßte man schon erheblichen Aufwand treiben und alle Bundestagswahlen seit 1949 und alle Landtagswahlen seit vor 1949 und danach gestuft (vgl. Saarland, vgl. Neue Bundesländer) bis heute abprüfen. Ich glaube kaum, daß jemand hier im Forum über diese lückenlose "Beweis"-Kette verfügt; und wenn, wäre ihm ja genau die von mir erwähnte "Anomalie" mit aufgefallen und er müßte mir zustimmen.

Zudem glaube ich auch, daß es zwar neben mir und dem Kontrahenten durchaus noch mehr gelegentliche Wahlhelfer hier im Forum geben mag, aber ich vermute stark, daß ich der einzige bin, der überhaupt schon mal einen Einzelkandidaten bei einer Bundestags- oder Landtagswahl hat zur Aufstellung bringen können bis hin zur Auszählung der Stimmen etc.

Man möge es mir daher nachsehen, daß ich etwas unwirsch reagiere. In der Regel mache ich nur den Mund auf, wenn ich auch Bescheid weiß.

In Schleswig-Holstein kann man nicht panaschieren/kumulieren.

Richtig - ich hatte ja geschrieben, daß ich das nicht nachprüfen werde, denn mein Argument war ja der Einzelkandidat, das andere war nur eine weitere Möglichkeit.

Im Hinterkopf hatte ich jedoch, daß "an der Waterkant" da was im Gange war, und siehe da, das Kumulieren gibt es (neuerdings) auch bei Landtagswahlen - an der "Waterkant", wie dunkel erinnert:

"Bei Landtagswahlen gibt [es] in Hamburg (seit der Bürgerschaftswahl 2008) und ab der nächsten Bürgerschaftswahl in Bremen (voraussichtlich 2011) die Möglichkeit des Kumulierens."

In Schleswig-Holstein meerverschlungen noch nicht.

Immerhin hatte ich mich halt kürzlich etwas intensiver mit dem Thema Wahlen auseinandergesetzt, als vermutlich die meisten andern hier.

Aber das war ja auch nicht meine Erklärung: die lautete:

Schleppende Auszählungen sind meist Folge von vielen Einzelkandidaten

Und übrigens: der Forist hier hatte recht mit den 703 Stimmen - ich kann es als Augenzeuge bestätigen, auch dies war andern nicht aufgefallen.

Nur: da es ja der AfD zugute kommt, wenn ihr für nur 703 Stimmen 6,6% gutgeschrieben werden, hätte sie doch dann bei 7.030 Stimmen mit 66% u.U. bereits die verfassungsändernde Mehrheit, sah ich keinen Anlaß, dazu etwas zu schreiben. Es war mir klar, daß da einer einfach eine Null vergessen hatte, und möglicherweise war dabei der Wunsch der Vater des Gedankens.

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