Rechtsberatung zur Begehung von Straftaten oder zivilrechtlichen Verstößen? ;-)

Literaturhinweis, Samstag, 29.04.2017, 20:43 (vor 2525 Tagen) @ ebbes6428 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 29.04.2017, 20:48

Lohnt es sich bei dem geringen Streitwert zu klagen, wenn jeder behaupten kann, es waren meine Kinder, die ich aufgeklärt habe?

Die Aufklärung von Kindern sollte man der Bundeszentrale überlassen ...

Aber abgesehen davon, daß Einzelfallrechtsberatung so 'ne Sache ist, ist zudem die 'Beratung' zu hypothetischen zukünftigen Fällen eine noch verfänglichere Sache.

Aber mal grundsätzlich:

1) Wenn man als Eltern behauptet, "man" sei es nicht gewesen, "die Kinder waren es", verschiebt man die strafrechtliche Sache u.U. nur auf die Kinder, die, wenn sie strafmündig sind, ebenso verfolgt werden können.

Zivilrechtlich könnten sie und/oder die Eltern (evtl. gesamtschuldnerisch) dennoch haften für die je Film fällige Entschädigung.

Ob ein Rechteinhaber dies dann verfolgt, hängt ganz von dessen Lust und Laune ab. Bestrafe einen, erziehe 100.

2) Und man geht evtl. das Risiko ein, daß, wenn ein 15jähriges Kind einen 18+-Film geschaut hat, man Ärger mit den Jugendbehörden bekommt inkl. Verordnung von Erziehungshilfe.

Wenn wir schon hypothesieren, dann richtig ...

Mal an einem bewußt vom Thema etwas deutlich entfernten Beispiel:

Wenn mehrere untereinander freundschaftlich oder familiär verbundene Personen jeder einzeln für eine Tat infrage kommen, ist es ein beliebter Fehler, daß alle sagen "ich war's nicht" ("der andre war's").

Damit sind aber alle potentiell Zeugen. Zwar gibt es bei einem bestimmten Verwandtschaftsgrad Zeugnisverweigerungsrechte, aber lassen wir das mal außen vor.

Der Fachmann dagegen sagt "Ich war's". Nur ... jeder potentiell für die Tat infrage kommende muß das behaupten!!!

Dann nämlich hat jeder die Privilegien eines Angeschuldigten/Angeklagten und darf nicht als Zeuge vernommen werden - bzw. kann bei Zeugenladung zur Aussage gegen einen der anderen sagen, er mache von seinem Aussageverweigerungsrecht auch dahingehend Gebrauch, weil er Gefahr laufe, sich im Rahmen auch dieser Aussage selbst (mit) zu belasten.

Nun muß man aber auch da wissen, wie's geht. Nehmen wir an, fünf Personen sitzen besoffen im Auto. Logischerweise fährt nur einer.

Sie geraten in eine Polizeikontrolle und die vier Beifahrer rufen lauthals jeder "Ich war's". Das wird nichts nützen, denn die Polizisten werden bezeugen, wen sie genau gesehen haben, der da im Fahrersitz saß.

Aber nehmen wir an, der Fahrer fährt gegen eine Leitplanke und es gibt vorerst keine (weiteren) Zeugen - nun könnten alle steif und fest behaupten, jeder einzelne sei gefahren.

Was tut die Polizei? Sie nimmt Fingerabdrücke vom Lenkrad und Faserspuren von den Sitzen und gleicht sie mit den Fingerabdrücken der Möchtegern-Täter und deren Kleidungsstücken ab.

Also: jeder muß vor dem Aussteigen erst noch über jeden Sitz gerutscht sein und alle müssen das Lenkrad angefaßt haben, sonst funktioniert auch die Masche nicht.

Fazit: wenn man schon einen Prozeßgegner wie die Business Software Alliance oder die Kriminalpolizei "behumpsen" will, muß man in jeder Fallgestaltung genau wissen wie. Und die "Mitverschwörer" dürfen dann auch nicht einzeln "umfallen".

Nicht sehr realistisch.

Von daher: statt Streaming besser mehr im Gelben Forum lesen!

Siehe auch:

- Kinder sicher im Netz: Schmutz filtern, Zeit kontrollieren, Abmahnungen vermeiden

- Abmahnungen im Internet: Jeder Abmahnung mit schlagenden Argumenten entgegentreten

aber auch:

- Der kleine Gravenreuth: Abkassieren - aber richtig!

- Ich war ein Abmahn-Terrorist - Von Staatsanwälten, Rechtsanwälten und anderen Unannehmlichkeiten

und von der andern Seite her betrachtet:

- Meine Rechte als Urheber: Urheber- und Verlagsrechte schützen und durchsetzen

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