Intransparente Fonds / Steuerermittlung

Martin, Freitag, 28.04.2017, 20:13 (vor 2553 Tagen)4763 Views

Für die meisten Anleger wohl nichts Neues: Ausländische Fonds liefern bei Schäuble nicht immer die Daten ab, die ihm für eine Besteuerung notwendig erscheinen. Also werden diese Fonds nach dem §6 InvStG für intransparent erklärt und pauschal besteuert. Eine sogenannte Ersatzwertberechnung findet statt.

Ich habe nun als Versuchsballon einige WKN A14YK2 gekauft (von Hinweis im Gelben), einige Monate gehalten und mit Gewinn (Verkaufs- minus Einkaufspreis) verkauft. comdirect hat mir den Gewinn üblich besteuert. Zusätzlich aber einen \'erhaltener Zwischengewinn\' und einen \'besitzzeitanteiliger akkumulierter Mehrbetrag\' versteuert, was den Gesamtertrag deutlich mindert.

Ich frage also bei der comdirect nach, wie diese Werte zustandekommen.

1. Antwort: comdirect verweist auf die Informationen der KAG.

Ich schreibe, dass es lt. Prosekt von Direxion keinen Hinweis auf Zwischengewinne oder Gewinnakkumulation gibt.

2. Antwort: Es gab eine Ersatzwertberechnung (s.o.). Ansonsten solle ich mich an den Steuerberater oder das Finanzamt wenden.

Ich schreibe, dass ich mich gerne an das Finanzamt wende, dazu sollte ich aber wissen, wie gerechnet wurde, ich komme bei Anwendung des §6 auf keine vergleichbaren Ergebnisse.

3. Antwort: Die comdirect Berechnung beruht auf der Angabe der WM-Daten (genau genommen ist es eine Weiterreichung 1:1).

Offensichtlich ist die Berechnung ausgelagert an einen Dienstleister für Wertpapier-Mitteilungen https://www.wmdaten.de/index.php . Ich rufe dort an. Man sagt mir, dass man keine Privatpersonen bedient. Ich solle es mal bei https://www.wmaccess.com/ von cpb versuchen. cpb lässt sich Suchanfragen mit mindestens 50 Euro vergüten, und ich weiß Ã¡ priori nicht, ob ich dort überhaupt die Antwort finde, die suche.

Meine Frage in die Runde: Hat jemand einen besseren Weg, einen solchen Fall zu lösen? Die Bundesregierung wurde vor ein paar Jahren zwar höchstrichterlich (EU) dazu verdonnert, ausländische Fonds nicht zu benachteiligen, die Praxis sieht für mich bisher aber nicht danach aus, dass das Urteil umgesetzt wurde. Ohne Rohdaten brauche ich nicht zum FA gehen.
Danke im Voraus.


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