Hier wird die Behandlung/die Qual der Auslandsdividenden gut erklärt

Hasso, Freitag, 14.04.2017, 11:28 (vor 2540 Tagen) @ Sylvia4223 Views
bearbeitet von Hasso, Freitag, 14.04.2017, 12:08

Servus Sylvia,
hier wird die Qual mit den Auslandsdividenden (anrechenbar/erstattungsfähig) gut und richtig erklärt (boerse.ard.de[[sauer]]).
Sogar mit Deinem 1000-Euro-Beispiel.

http://boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/die-muehsal-mit-den-auslands-dividenden100...

Zu Deinen speziellen Fragen:

Zusammengefasst:
- 150 Euro im Ausland gezahlter Steuern
- 100 Euro im Inland gezahlter Steuern

Dazu zwei Fragen:
1) Da ich (also meine Söhne), in Summe, unter dem Grundfreibetrag (8.820
Euro im Jahr) bleibe kann ich mir die 100 Euro in Deutschland gezahlten
Steuern über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen,
richtig?

Absolut richtig.

2) Gibt es eine Möglichkeit auch die 150 Euro im Ausland gezahlten
Steuern zurückzuholen? Oder ist, salopp gesagt, dem Ausland der deutsche
Grundfreibetrag egal?

Diese Möglichkeit gibt es nicht, denn wie schon von Dir bemerkt, hat das ausländische Finanzamt mit dem dt. Grundfreibetrag verständlicherweise nichts am Hut.
Nur die "erstattungsfähige" Auslandssteuer (FIN 15%) gibt es auf Antrag aus z.B. Finnland zurück.
Die "anrechnungsfähige" Auslandssteuer (FIN 15%) wird mit der deutschen Quellensteuer verrechnet oder kommt in den CONSORS-"Verrechnungstopf QUST", wenn noch genug pers. Freibetrag vorhanden ist.

Hier ist das Wetter ganz gut... jetzt geht es erst mal nach draußen!
Grüße von Hasso


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