Das mit dem Vorzugsrecht war zwar ein Wortspiel, aber es gibt den Begriff tatsächlich:

Literaturhinweis, Donnerstag, 06.04.2017, 19:22 (vor 2573 Tagen) @ Illu4040 Views

Kannst du mir bitte, da das Wort "Vorzugsrecht" in einem mir leider entfallenen Zusammenhang schon mal fiel, mit wenigen Worten in seiner Konsequenz in diesen Zusammenhang deuten, bitte?

Es war zwar als reines Wortspiel zum "Nachzugsrecht" gedacht, aber das Vorzugsrecht gibt es tatsächlich schon lange, z.B. schon im Mietrecht seit alters her.

Vorzugsrechte gibt es z.B. als Vorkaufsrecht bei Grundstücken, insbes. der Gemeinden (was es, nebenbei bemerkt, gefährlich macht, nicht den vollen Kaufpreis im Notarvertrag anzugeben, z.B. zur Grunderwerbsteuer-Ersparnis, denn die Gemeinde muß beim Vorkaufsrecht den im Vertrag vereinbarten Kaufpreis übernehmen - und kriegt so u.U. ein Schnäppchen).

(Empfundene) Vorzugsrechte hinsichtlich Asylbewerbern waren im Gelben aber schon öfter Thema, etwa bei den Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, bei der Alimentierung, die Bevorzugung gegenüber dem "Pack", im Strafrecht u.v.a.

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