Finanzamt und Steuern, Bitte um Rat

Leserzuschrift, Sonntag, 26.03.2017, 13:37 (vor 2560 Tagen)5696 Views

Guten Tag liebe Foristen,

ich wende mich an Euch, um mir in diesem Forum einen guten Rat einzuholen.

Das Thema ist Finanzamt, Steuern und Familie.

Zunächst ein Einstieg, um sich ein Bild machen zu können.

Ich bin geschieden und bin wieder verheiratet.
Beruflich arbeite ich sozialen Bereich, in Familien mit ständig wechselnden Einsatzstellen.
Mein Verdienst ist netto 1600.- Euro.

Aus erster Ehe habe ich ein 10-jähriges Kind, das ich über alles liebe und in allen Dingen fördere.
Mit meiner geschiedenen Frau, die mit unserem Kind über 110 Kilometer von mir entfernt wohnt, habe ich einen relativ guten Kontakt.
Ich hole unsere Tochter i.d. Regel jedes Wochenende, von Freitag bis Sonntagnachmittag mit der Bahn ab und wir verbringen das Wochenende bei uns zu Hause.
Das kostet mich ca. 120.- Euro Ticketkosten, trotz Bahncard 50 und Karte ab 60 im Verbund.
Meine Tochter geht auf ein musisches Gymnasium in Frankfurt.
Der Geigenunterricht und der Klavierlehrer kosten mich im Monat 200.- Euro.
Ich zahle 272.- Euro Kindesunterhalt im Monat.
Ich lerne u.a. auch mit meiner Tochter für die Schule.
Ich fördere meine Tochter gerne und sie ist ein wunderbares Kind, für das ich mein Leben gebe.

Meine jetzige Ehegattin stammt aus Madagaskar und ist nach der Geburt unseres Sohnes vor etwa 2 Jahren nach Madagaskar zurückgekehrt.
Sie hatte Schwierigkeiten mit der deutschen Kultur und dem Klima hier, war psychisch angeschlagen.
Wir pflegen einen guten Kontakt miteinander, was über die Entfernung betrifft.
Ich überweise freiwillig monatlich 100.- Euro Ehegattenunterhalt nach Madagaskar, weil Sie mittellos ist.

Nach dem Wegzug meiner Frau nach Madagaskar wurde ich von Amts wegen vom Finanzamt von der Steuerklasse 3 in die Steuerklasse 1 eingestuft, obwohl wir verheiratet sind.
Begründung, ich zitiere: “Der Anspruch auf Steuerklasse 3 besteht bei Ehegatten nur dann, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind. Unbeschränkt steuerpflichtig sind gem. § 1 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Durch den Wegzug Ihrer Ehefrau in das Nicht-Europäische Ausland (Madagaskar) ist die Voraussetzung für die Steuerklasse 3 nicht mehr gegeben.

Da waren ohne Vorwarnung plötzlich über 200.- Euro monatlich weniger im Geldbeutel.
Ich habe daher einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt abgegeben.

Da ich beruflich viele Entfernungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklege, habe ich eine Entfernungspauschale und Verpflegungsmehraufwand in Höhe von ca. 4 200.- jährlich geltend gemacht.
Nun erhielt ich den Steuerbescheid 2016 vom Finanzamt, dass ich eine Nachzahlung an das Finanzamt in Höhe von über 600.- Euro zu leisten habe.
Ich war darüber zunächst total konstaniert und habe mich im Laufe des Tages wieder gefangen.

Meine Entfernungspauschale und den Verpflegungsmehraufwand, die ich handschriftlich dokumentiert und dem Finanzamt übergeben habe, wurden nicht berücksichtigt.
Sondern, ich zitiere das Finanzamt: “Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten ist der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1000.-) abgezogen worden“.
Häh, ich habe in meiner Steuererklärung 2016 eine Entfernungspauschale und einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von ca. 4200.- Euro geltend gemacht.

Mein Sohn war bis Januar 2012 in meiner jetzigen Wohnung gemeldet und hat Kindergeld bis einschließlich Januar 2017 bezogen.
Im Januar 2017 ist unser Sohn zu seiner Mutter nach Madagaskar gebracht worden.
Ich konnte dies beruflich und privat nicht mehr bewältigen.

Nun habe ich durch eine langfristige Recherche erst jetzt erfahren, dass ich als Alleinerziehender ab Januar 2016 auf die Steuerklasse 2 Anspruch habe und daher einen Alleinerziehendenentlastungsbetrag erhalten kann.
Funktioniert das überhaupt rückwirkend?
Und für wie lange, auch für das Jahr 2017?
Da mein Sohn im Januar 2017 noch Kindergeld erhalten und bis 5. Januar 2017 in meiner Wohnung bei der Meldebehörde mit Hauptwohnsitz gemeldet war?

Ich werde gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Was ich überhaupt nicht verstehe ist, da ich immer noch verheiratet bin und da meine Ehegattin nicht im europäischen Ausland lebt, dass ich von Amts wegen in eine schlechtere Steuerklasse komme.
Ich kann die Unterrichtskosten meiner Tochter für Geige und Klavier in Höhe von 200.- Euro/mtl. nicht absetzen.
Ich kann den Kindesunterhalt meiner Tochter in Höhe von 272 .- Euro/mtl. nicht absetzen,
Ich kann die Fahrkosten für den Umgang mit meiner Tochter in Höhe von 120.- Euro/mtl. nicht absetzen.
Ich kann den Ehegattenunterhalt für meine Ehegattin in Höhe von 100.- Euro/mtl. nicht absetzen.
Aber dem Finanzamt muss ich mehr Steuern zahlen.

Ich komme mit meinem verdienten Geld einfach nicht mehr aus.
Für mich kann ich mir praktisch nichts mehr leisten.
Ich rauche nicht, kein Alkohol, keine Drogen, kein Auto.

Gibt es Möglichkeiten, dieses Dilemma etwas erträglicher zu gestalten?

Ich danke allen Foristen, die mir zur Seite stehen und mir und meiner Familie Tipps, Ideen und Ratschläge geben können.


Danke viel-vielmals.


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