Eigentümergrundschuld als Briefgrundschuld.

Durran, Samstag, 25.03.2017, 22:04 (vor 2586 Tagen) @ Leserzuschrift3966 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 26.03.2017, 13:40

Eine Eigentümergrundschuld als Briefgrundschuld ist gut geeignet, das Grundbuch relativ sicher zu machen. Im ersten Rang auf eigenen Namen.

Dann kann man damit arbeiten und diese bspw. dem Bruder als Sicherheit für 1000 € Kredit überlassen. Und solange man diese nicht bezahlt hat, bleibt der Grundschuldbrief in sicherer Hand.

Nachrangige Gläubiger könnten nun zwar die Zwangsvollstreckung betreiben; wenn die Eigentümergrundschuld allerdings hoch genug ist, also den Immobilienwert abdeckt, besteht kein Gefahr.

Wichtig ist jedoch, dass es sich um eine Briefgrundschuld handelt, also ein Grundschuldbrief beim Eigentümer vorliegt. Eine Buchgrundschuld als Eigentümergrundschuld nützt nichts, da sie offen liegt.

Auskünfte bzw. Beratungen beim Notar sind kostenlos. Lediglich die Beurkundung kostet dann natürlich.


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