Hinter dem Geld nichts "Reales"

baisse-man, Samstag, 25.03.2017, 19:25 (vor 2586 Tagen) @ Beo211476 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 25.03.2017, 19:30

Hi,

Das GELD ist eine Teilmenge möglicher Zahlungsmittel, allerdings mit
Abstand die am häufigsten verwendete. Von daher: "GELD =
Zahlungsmittel, nicht jedoch unbedingt auch umgekehrt
" war m.M.n. schon
immer richtig.

Mir fehlt immer noch die Legaldefinition von Geld.
Es geht mE nur um Übertragung von Titeln in verschiedensten Formen.

Das gilt auch für meine obige Feststellung. Allerdings, wenn von
"Zahlungsmitteln" (auch: Liquidität) gesprochen wird, sind gewöhnlich
"(relativ) allgemein akzeptierte, d.h. weitläufig und FORMLOS
umlauffähige Zahlungsmittel" (aaZM) gemeint
, insbesondere das sog.
gesetzliche Zahlungsmittel (gZM) und dessen liquide Derivate.

Der entscheidene Punkt beim ges. ZM ist der Annahmezwanz mit schuldbeftreiender Wirkung. Das heißt aber nicht, dass nicht durch jegliche anderen Art geleistet werden KANN.
Der Gläubiger hat nicht unbedingt ein Anrecht auf Zahlung in ges. ZM.


Hierzu können beliebige Eigentumsrechte nicht gezählt werden. Ich würde
hier z.B. noch die Edelmetall-Münzen bekannter (privater) Emittenten dazu
rechnen.

Sind doch auch nur (Schuld-)Titel.

Regelmäßig werden aber "Schulden" gerade nicht weitergereicht

(Ausnahme: Schuldübernahme). Übertragen, abgetreten, usw. werden
Forderungen, welche freilich korrespondierende Verbindlichkeiten haben,
diese aber sind die Verbindlichkeiten des jeweiligen Schuldners und sie
verbleiben auch nach Übertragung der Forderung die Verbindlichkeit des
jeweiligen Schuldners. Lediglich der Gläubiger hat mit Übertragung der
Fordung gewechselt.

Exakt dies geschieht bei einer Zahlung mit GELD (-scheinen bzw.
Giralgeld)
: Der Schuldner bleibt immer der Geldemittent (Bank); der
Gläubiger (Geldhalter) aber wechselt. Modernes GELD (Fiat Money) ist ja
ein weitläufig umlauffähiger Schuldschein bzw. eine formlos übertragbare
verbriefte Forderung (gegen den Emittenten = Inhaberpapier) - geschuldet
wird vom Geldemittenten eine realwirtschaftliche Leistung (.. z.B. des
Staates, ein zuvor hinterlegtes Kreditpfand o.ä.)
.

Das mit der reakwirtschaftlichen Leistung wage ich zu bezweifeln. Genau das ist ja lt. IWF Statuten verboten (Golddeckung).
Was genau hinter den Geldnoten verbrieft ist, würde mich auch interessieren. Ich habe da eine Vermutung, lässt sich leicht an den U.S. scheinen erkennen...

Ich argumentiere als Volkswirt, nicht als Jurist.

Mit Gruß, Beo2

Gruß
bm

--
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