Wenn Adi dieses Gesetz schon gehabt hätte…

Mephistopheles, Samstag, 25.03.2017, 11:33 (vor 2586 Tagen) @ DT6636 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Samstag, 25.03.2017, 12:18

dann hätte er sich das ganz Gehampel um Arisierung und Raubkunst ersparen können.

Angeblich ist ein Strafmandat dazu fällig, aber das wird einfach
hinkonstruiert werden, ein Steuervergehen, zack, wird alles, was man nicht
nachweisen kann, eingezogen. Was ist mit einem alten Wertgegenstand von der
Uroma, mit den eisernen Reserven etc? All dies wird mit diesem Gesetz jetzt
plötzlich "illegal" gemacht.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gesetzesvorhaben-verbrechen-lohnt-sich-bald-nicht...

http://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2017/02/strafrecht-reform-der-vermoe...

Zitat:
Besonders kritisch wird die Regelung diskutiert, wonach „Vermögen
unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen
Tat“ selbstständig eingezogen werden kann
. Teilen Sie die Kritik?
Die Regelung beinhaltet faktisch eine Beweislastumkehr und verstößt
damit gegen die verfassungsrechtliche Unschuldsvermutung. Außerdem greift
sie in unzulässiger Weise in die freie Beweiswürdigung des Gerichts
ein.

Ein Strafmandat für jüdische Besitzer war damals wohl die leichteste Übung. Und dann hätte man den lückenlosen Nachweis verlangen können, dass die Juden legal zu ihrem Vermögen gelangt sind. Wenn sie das nicht können, Einzug zugunsten der Staatskasse, die das dann meistbietend versteigern kann.

Auch die Reichspogromnacht hätte man sich sparen können, wenn man einfach den Nachweis verlangt hätte, dass die Gelder, mit denen die Synagogen errichtet wurden, alle nachweislich legal erworben wurden.

Haben die Nazis zwar in etwa genau so gemacht, aber mit diesem Gesetz wäre ihr Vorgehen vollkommen legal gewesen. [[top]]


Gruß Mephistopheles


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