BGB: § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde

Friedrich, Dienstag, 14.03.2017, 15:19 (vor 2599 Tagen) @ KatzeMinkaMorle4041 Views

Liegt die Abtretungsurkunde nicht vor, dann ist das ganze Gedöns nicht groß beachtenswert ... rede halt noch mal mit dem Tanzclub und versuche, Frieden in die Sache zu bringen.


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