Bitte um Nennung des entsprechenden Paragraphen im Beamtenrecht.

siggi, Samstag, 04.03.2017, 15:58 (vor 2582 Tagen) @ Mephistopheles6694 Views

Ich kann hier beim besten Willen keinen Fehler im Verhalten von Rainer
Wendt erkennen.

Na, dann ist ja alles gut<img src=" />

Nach Angaben des NRW-Innenministeriums war bereits vor mehr als zehn Jahren von der damaligen Spitze des Hauses die Zusage zur faktischen Freistellung erteilt worden. Durch seine Besoldung sollte die DPolG unterstützt werden, da diese bei den Personalratswahlen nicht genug Stimmen bekommen hatte, um eine Freistellung von Personalräten zu erreichen. Die aktuelle Kritik werde nun aber zum Anlass genommen, um eine "strukturelle Debatte" zu führen, so Wendt.

aus:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/nrw-polizeigewerkschafter-rainer-wendt-bekam-beamt...

LG

siggi


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