Meine Meinung

Kaladhor, Münsterland, Dienstag, 28.02.2017, 00:38 (vor 2613 Tagen) @ Michael Krause4248 Views

Im vorliegenden Fall ist das Gericht davon ausgegangen, dass jemand, der
mit mehr als 160 Stundenkilometer, wenn auch nachts, in der Berliner
Innenstadt über rote Ampeln rast, den Tod unbeteiligter Verkehrsteilnehmer
billigend in Kauf nimmt.

Doch, genau das ist es aber! Wer mit solchen Geschwindigkeiten innerhalb einer Ortschaft unterwegs ist, der nimmt es nicht nur billigend in Kauf, andere zu schädigen. Nein, so jemandem ist es schlicht und ergreifend vollkommen gleichgültig, ob andere durch das eigene Verhalten zu Schaden kommen.

Ich behaupte einmal, dieses Urteil wird vor dem 5. Strafsenat keinen
Bestand haben:

Hoffentlich nicht!

Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den meisten anderen
Tötungsdelikten dardurch, dass sich hier das Täterverhalten auch gegen
das eigene Leben richtet. Wer rast und den Tod anderer Verkehrsteilnehmer
billigend in Kauf nimmt, der nimmt dann als Kehrseite zwingend auch den
eigenen Tod billigend (Wollenselement) in Kauf. Suizidale Tendenzen wird
man bei den beiden 25 und 28 jährigen Fahrern nach deren Auftreten kaum
unterstellen können. Weiterhin macht auch das Gutachten der durch das
Gericht hinzugezogen Psychologin dieses deutlich. Beide dachten, das Risiko
im Griff zu haben. Sie wollten das eigene Ego stärken.

Wenn man durch Raserei sein Ego stärken will, soll man bitte die nächstgelegene Rennstrecke aufsuchen und das dort klären, aber ganz sicherlich nicht in einer Stadt! Auf der Rennstrecke gibt es keinen Gegenverkehr, keinen querenden Verkehr, keine Fußgänger (ja, auch nachts können noch Fußgänger unterwegs sein) und vor allem breite Auslaufflächen....alles Dinge, die es in einer Stadt nicht gibt. Ich habe es ehrlich gesagt nie verstanden, warum solche Delikte nur als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden. Wer mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch Stadtstraßen rast, gestaltet sein Fahrzeug in eine Waffe um. Und genau so muss dann auch bestraft werden.

Das aber spricht dagegen, dass beide auch den eigenen Tod billigend in Kauf
genommen haben. Diese Erwägung spricht im Übrigen in den meisten ähnlich
gelagerten Fällen dagegen von Mord auszugehen, wie es alle Gerichte zuvor
gehandhabt haben.

Das sind doch einfach nur idiotische Spitzfindigkeiten.

Grüße,
Kaladhor

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!


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