OVG Münster: Nur einjähriger Flüchtlingsstatus, kein Familiennachzug mehr möglich

Steppke, Dienstag, 21.02.2017, 17:33 (vor 2593 Tagen)4607 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 21.02.2017, 17:38

Werte Foristen,

das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass Syrern nur noch ein einjähriger Flüchtlingsstatus zusteht und somit auch der Familiennachzug nicht mehr möglich ist. Das OVG änderte ein vorheriges Urteil und hat die Klage abgewiesen. Somit dürften auch sämtliche bundesweiten zehntausend Klagen von "Schutzsuchenden" obsolet sein.

Gegen das OVG-Urteil wurde keine Revision zugelassen. Als letzter rechtlicher Schritt bliebe nur die Nicht­zulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht.

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/10_170221/index.php


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