An dieser Stelle irritiert dich die deutsche Justitia bereits? Dann zeige ich dir mal, was mich diese Woche irritiert hat:

Tünnes, Freitag, 17.02.2017, 15:19 (vor 2597 Tagen) @ Albert8232 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 17.02.2017, 15:24

Für die Vergewaltigung eines sechsjährigen Mädchens gibt`s für den
schutzsuchenden Täter nicht einen Tag! Haft:
http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/pakistanischer-fluechtling-gibt-mis...
„
Tayyab M. (27), Asylbewerber aus Pakistan. Geduckt hinter der hölzernen Abtrennung der Anklagebank versucht der Mann mit dem Vollbart ihrem starren, verachtenden Blick zu entkommen.

„Ja, ich habe es getan“, gesteht er den sexuellen Missbrauch der kleinen Lya *(6, Name geändert) auf einer kleinen Freifläche hinter der Traglufthalle. „Aber es gab keinen Plan. Es war spontan.“

Mit seinem Handy („Du kannst damit spielen“) hatte er das Mädchen dorthin gelockt, es auf den Rücken gelegt, ihm die Hose runtergezogen und missbraucht. Der Angeklagte: „Ob Frau oder Mädchen, das war mir egal. Es sollte nur schnell gehen.
...
Ich habe mich vorher sexuell nie für Kinder interessiert“, behauptet der Angeklagte. Wegen politischer Schwierigkeiten sei er aus Pakistan geflohen, über die Balkanroute im Oktober 2015 nach Berlin gekommen. Der angebliche Fluchtgrund? „Sie haben auf meinen Fuß geschossen.“ Wer? „Parteianhänger“, sagt er schwammig. In Polizeivernehmungen waren seine Beweggründe noch finanzielle Probleme gewesen. Seine Frau habe er zurücklassen müssen. „Ich konnte nicht für zwei zahlen.“
...
Und dennoch sagt sie: „Ich will keine Rache. Ich möchte, dass er nach deutschen Gesetzen verurteilt wird.“ Als die Richterin kurz darauf das Urteil von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verkündet, verliert sie dann doch noch die Fassung. „Wieso kommt er frei?“ schreit sie immer wieder durch den Saal und Minuten später durchs Foyer des Gerichtsgebäudes.
Der Angeklagte hat angekündigt, Berlin verlassen zu wollen – wegen Sicherheitsbedenken. Ein Bewährungshelfer wird ihm egal wo dennoch zur Seite stehen.
"

Irritiert frage ich mich, ab wann erhält ein "Schutzsuchender" denn eine Haftstrafe?

Nach der Vergewaltigung von zwei Kleinkindern? Drei?
Muss er vielleicht erst einen gesamten Kindergarten vergewaltigen?

Keine Ahnung, bin ja kein Jurist...[[kotz]]


Edit: Bestimmte Delikte werden allerdings doch noch mit Strafe geahndet:
http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/bundestags-vizepraesidentin-claudia...


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung