"Code Red", könnte mit dem "Notwehrrecht" kollidieren!?

Zorro, Sonntag, 12.02.2017, 18:22 (vor 2629 Tagen) @ Wiener Ninja2587 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 12.02.2017, 18:32

und nicht vergessen: der Cooper Farbcode
https://www.you-can-fight.com/cooper-color-code/
Niemals ausser Haus gehen im Zustand weiß (schon gar nicht in U-Bahn etc)

Wirklich eine super Auflistung!

Schwierig wird es für mich bei diesem Satz:

"Code Red"
"Jetzt sofort. Ohne Wenn und Aber. Du bist wie ein Hurricane. Du bist nicht aufzuhalten. Du bleibst so lange in RED,
bis die Gefahr zweifelsfrei neutralisiert ist und du dich an einem sicheren Ort befindest."

Das könnte bedeuten, wenn du ein besonders harter Typ bist, du dich mit deinem "Giftpfeilblasrohr" unsichtbar in die Ecke setzt und den Sniper machst.
Aktives Eingreifen in unüberschaubare Kampfhandlungen!

Wäre eine spannende Sache vor Gericht, wenn der Richter dann zu entscheiden hat, ob du in Notwehr/Notsituation gehandelt hast, oder du ein böser Rassist bist, wenn 8 bärtige Typen mit ihren Waffen tot im Hof liegen.

§32 StGB ist hier eigentlich sehr eng ausgelegt und lässt nur eine unmittelbare Bedrohung zu. Andererseits wäre man natürlich blöd, bei 10 Angreifern, die in die gute Stube wollen und den Krumsäbel schwingen, abzuwarten und den möglicherweise taktischen Vorteil zu verschenken!?

Ich seh unsere Forums-Profis jetzt schon rufen: "Ganz klar, der Deutsche kommt in den Knast und die traumatisierten Terroristen bekommen posthum einen Orden"...[[zwinker]]

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