Masernvirusprozeß als Beispiel für Scheinwissenschaft?

eesti, Schwedt und Cranz(Ostpreußen), Sonntag, 05.02.2017, 14:31 (vor 2635 Tagen)6210 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 05.02.2017, 14:59

Dr. Lanka faßt hier die Sache aus seiner Sicht so zusammen:

http://www.anonymousnews.ru/2017/01/20/pharma-luege-aufgeflogen-bgh-urteil-bestaetigt-m...

Eine Gegenseite (wahllos aus dem Netz gesucht) faßt es so zusammen:
http://www.mimikama.at/allgemein/gibt-es-masern-viren/

"... Fazit
Nein, das BGH hat mit Bestätigung des Urteils zu keinem Zeitpunkt die Nichtexistenz von Masern-Viren bestätigt.
Die Zahlung des Preisgeldes wurde lediglich wegen eines Formfehlers abgewiesen:
Bardens konnte nicht die exakten Voraussetzungen erfüllen, die Lanka in seiner Belobung forderte.
Jedoch ist die Existenz das Masern-Virus durch mittlerweile über 19.000 Studien zweifelsfrei bewiesen. ...!"


Mein Kommentar dazu:
Da bin ich eher auf der Seite von Herrn Lanka, denn die 19000 Studien scheinen doch eher einer vom anderen einfach Voraussetzungen abgeschrieben zu haben, wenn nicht eine einzige dieser 19.000 Studie das Niveau erreicht, ein Masernvirus zweifelsfrei nachzuweisen.
Es wäre nicht das erste Mal in der Wissenschaft, daß allgemeingültige Theorien erst Jahrhunderte oder wenigstens nach Jahrzehnten als Schummelei oder Unfug erkannt werden. Wer erinnert sich da nicht gern an die "Erfolgreichen Durchführungen der Kalten Fusion" im Labormaßstab?
Der Prozeß sagt nichts darüber aus, ob es nicht doch ein Masernvirus geben könnte, nur, es hat eben noch niemand nach wissenschaftlichem Maßstab dieses Virus in einer Studie nachgewiesen.
Aber nur nach so einem Nachweis sollte doch das Robert-Koch-Institut überhaupt eine Impfempfehlung geben dürfen?
Man sollte sich auch dringend die bei der Gegenseite veröffentlichten Auszüge des Gerichts durchlesen.
Im Punkt 29 (gelb mit "einzigen" gekennzeichnet) beklagt das Gericht ganz deutlich, daß die Studien nicht ansatzweise wissenschaftlichen Geboten entsprachen. Scheinbar ist das bei den 19.000 anderen Studien ähnlich, sonst sollte doch wenigstens einem einzigen Expertenkreis aufgefallen sein, daß hier etwas nicht stimmt. Wenn schon die vom Kläger vorgebrachten Studien nicht annähernd wissenschaftlichen Normen entsprachen, wie mag es dann erst um die Qualität der anderen weniger beweiskräftigen 18990 Studien stehen, die es nichtmal in die Selektion als Beweisstudien für die Existenz des Masernvirus geschafft haben?
Und warum hat denn kein anerkanntes Mitglied der Forschungszunft das lockere Preisgeld einstecken wollen? Weiß man hinter vorgehaltener Hand eventuell, daß des Masernvirus nicht existiert? Nur will keiner seinen hoch dotierten Posten verlieren und schweigt lieber?

--
MfG
LR

Alles ist ein Windhauch.


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