Das sind doch keine beliebigen Wahlmöglichkeiten!

Literaturhinweis, Dienstag, 31.01.2017, 19:56 (vor 2635 Tagen) @ Mephistopheles3089 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 01.02.2017, 21:34

Nach dem Motto: 'Ich heiße Martin Winterkorn, verdiene mehrere Millionen im Jahr, aber versichere mich als Künstler oder Nebenerwerbslandwirt' ...

... dass so mancher Selbständige, den die Beiträge von 6-700 € im Monat für die private Krankenversicherung oder höher, wenn noch Familienangehörige mitzuversichern sind, allmählich erdrücken, froh wäre, wenn er eine Möglichkeit fände, sich als Nebenerwerbslandwirt mit einem monatlichen Beitrag nach Flächenbemessung von 200 DM zu versichern.

... der muß sich natürlich nach seinen Haupteinkünften bemessen lassen. 'There is no free lunch'.

Durch die Bundeszuschüsse dürfte - neben der Künstlerkrankenkasse (aber nicht jeder eignet sich zum freischaffenden Künstler [[sauer]] ) - die günstigste Möglichkeit sein, sich zu versichern, wenn Hartz IV ausscheidet.

Sicher, mir ging es aber um den Eingangsfall: da hat offenbar jemand genug Geld auf der Kante, um sich einen großzügen 'Landsitz' zu leisten. So jemandem schreibe ich ins Stammbuch:

Die Nebenerwerbs- und noch mehr die Hobbylandwirte, die anderweitig versichert sind über einen anderen (Haupt-) Beruf/Erwerbszweig (oder als Rentner aus Bundes- oder Länderrentenversicherung, Bundesknappschaft oder durch Beamtenpension oder Versorgungswerk) 'abgesichert' sind, müssen hier aufpassen, nicht zwischen die Räder zu geraten.

D.h. es geht darum, vorher zu klären, welcher teuren Kasse man nachher warum angehört. Also: bin ich Vorstandsmitglied von Auweh im 'Nebenberuf' und Landwirt im Hauptberuf? Und zahle dann, ohne das vorher gewollt und abgesehen zu haben, die Höchstbeiträge in den Landwirtschaftskassen, obwohl ich, hätte ich den Blödsinn nicht angefangen, billiger in anderen Kassen hätte bleiben/unterkommen können?

Alles andere ist Hypothese. Hungerkünstler zahlen nie viel, egal was sie (nicht) machen, müssen dann aber das Anforderungsprofil erfüllen, d.h. einen Künstler kann sich, trotz Beuys' Ausspruch nicht jeder nennen, bloß um in die Künstlersozialkasse zu kommen (die ist für Künstler-Künstler, nicht Lebenskünstler) und genausowenig kann sich niemand zum Landwirt 'umwidmen', der nicht bestimmte Mindestanforderungen erfüllt.

Hinzu kommen, wenn wir schon dabei sind, weitere z.B. steuerrechtliche Fragen: wer sein Haus und Hof betrieblich nutzt und dann sich zur Ruhe setzen will, der fährt zwar scheinbar während der 'aktiven' Zeit steuerlich vielleicht gut, aber im Jahr der Betriebsaufgabe erfolgt steuerlich eine 'Entnahme ins Privatvermögen' - und schwups, gerade in Gegenden mit großen Immobilienwertsteigerungen, hat er durch die Aufdeckung seiner stillen Reserven nun ein Einkommen von mehreren Millionen mit entsprechender Steuerfolge und landet evtl. in der Zwangsversteigerung (Randlage München 1960 für 100.000 Mark gekauft, heute Millionen wert). Alles schon erlebt. Da gibt es achtzigjährige Greise, die ihr Schild 'Immobilienmakler' immer noch an der Tür hängen haben, einfach, weil sie sich diese steuerliche Folge der Zurruhesetzung nicht leisten können. Ähnliches gilt für jede andere Betriebsform auch, wenn kein Übergang auf Kinder oder ähnliches erfolgt.

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung