Friedliche Volksverhetzung auf dem Prüfstand: muß die türkische Religionsbehörde DITIB in Deutschland verboten werden?

Literaturhinweis, Dienstag, 31.01.2017, 15:10 (vor 2641 Tagen) @ 2204 Views

Der Tabestand der Volksverhetzung muß ja, wie jedes rechtsstaatliche Gesetz, jeden 'ohne Ansehung der Person' bestrafen, der

"... in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, ... zum Hass aufstachelt ..."

Gerät nun die türkische Religionsbehörde DITIB (siehe "Handbuch islamischer Religionspraxis") ins Visier deutscher Ermittler und Ankläger?

Eine Dokumentation des hessischen Rundfunks widmet sich ausführlich sowohl Predigten wie offiziellen Stellungnahmen einzelner DITIB-Gemeinden in Deutschland, deren Brisanz dem Deutschen ohne Doppelpaß mangels Türkischkenntnissen in der Regel nicht auffallen würde.

Viele dieser Äußerungen fallen entweder direkt unter den Volksverhetzungstatbestand, oder stellen strafwürdige Beleidigungen dar, oder sie wären zumindest geeignet, handelte es sich um Vereine, ein Vereinsverbot auszusprechen, mit denen sich de Misere und Länderkollegen ja sonst so gerne brüsten.

Immerhin: "Die Ausübung des Islam ist auch im Kontext europäischer Kultur möglich" - dabei 'vergißt' man nur zu erwähnen, daß dieser Zustand 'der Erleichterung' nur solange gilt, solange man nicht die Möglichkeit hat, der umgebenden Gemeinschaft seinen (islamischen) Stempel aufzudrücken. Und dies geschieht dann doch relativ rasch und konsequent, sowie sich die Gelegenheit bietet. Aber keine Bange: man muß nur 'den praktizierten Islam reformieren'.

Siehe auch Literatur zum Scharia-Recht.

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