Rechtschreibkorrektur

Rotweintrinker, Mittwoch, 18.01.2017, 18:44 (vor 2654 Tagen) @ Rotweintrinker2799 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 18.01.2017, 18:49

Lt. Duden,26.Auflage, 2013, S.1168 kann man 'bei weitem' oder 'bei Weitem'
schreiben. Ich habe mir die Freiheit genommen, erste Möglichkeit zu wählen. Das haben Sie in Unkenntnis gültiger Rechtschreibregeln geändert. Vor kurzem
(ist erlaubt neben 'vor Kurzem'!) korrigierten Sie meinen Text, weil ich vor einem Fragezeichen eine Leerstelle versehentlich eingefügt hatte.
Gleichzeitig lese ich hier ständig Texte, in denen zwischen 'dass' und 'das'
nicht unterschieden werden kann. Diese Fehler sind sicher deswegen so häufig (und werden wohl deswegen auch nicht erkannt),weil hier die Rechtschreibkorrekturprogramme (noch) versagen.


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