Verfassungsfeindlichkeit - Verfassungswidrigkeit

Dieter, Mittwoch, 18.01.2017, 14:18 (vor 2626 Tagen)2661 Views
bearbeitet von Dieter, Mittwoch, 18.01.2017, 14:53

Hallo,

meines Wissens wurde kein NPD-Verbot ausgesprochen, weil sie zu unbedeutend sind, sondern weil die NPD nur verfassungsfeindlich ist, aber nicht verfassungswidrig.

Insofern halte ich die Stellungnahmen in der Presse insgesamt für "Fake News", die ggf. sogar schon in der Begründung des Verfassungsgerichtes als solche bewußt gestreut wurden.

Für ein Verbot ist doch nicht nur die Verfassungsfeindlichkeit notwendig, sondern auch der Willen und die Macht, dieses mit Gewalt durchsetzen zu wollen und zu können.

Bei der NPD fehlt es aber am Willen von Gewalt, nicht so bei dem einen oder anderen Splitter.

Dagegen wäre die Antifa, wäre sie eine Partei, mit Sicherheit verbotswürdig.

Auch muß man sich fragen, ob nicht die CDU aufgrund der Machtdemonstration ihrer Vorsitzenden und Kanzlerin nicht den Grundwerten unserer "Verfassung" gegenüber feindlich gesinnt ist und zudem mit Hilfe der Regierungsmacht und Autorität über ausführende Organe mit Gewaltmonopol nicht viel eher infrage kommt für ein Parteiverbot, da hier nicht nur verfassungsfeindlich, sondern auch verfassungswidrig gehandelt wurde.

Gruß Dieter


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