Ein erschreckendes Urteil. BVerfG macht GG zur Beliebigkeit.

Revoluzzer, Dienstag, 17.01.2017, 22:55 (vor 2647 Tagen) @ nereus4395 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 17.01.2017, 23:21

Hallo Nereus,

also, das BVerfG bestätigt der NPD verfassungsfeindlich zu sein, verbietet sie aber nicht wegen zu geringer Größe.

Ich weiß gar nicht, wie ich da anfangen soll, so schlimm ist dieses Urteil.

Unmittelbar bedeutet es, dass Normen nicht Normen sind, sondern abhängig von so etwas Relativem wie "Größe".

Die NPD darf also weiter für sich werben, für offiziell laut BVerfG "verfassungsfeindliche" Positionen, und das ist deshalb nicht gegen die Verfassung, weil es zwar inhaltlich gegen die Verfassung ist, aber nicht genügend Menschen daran glauben. Das ist so, wie wenn ich Menschen ermorden darf, aber ich solange nicht schuldig bin, wie ich nur "wenige" Menschen ermorde. Der Ansatz der BVerfG ist ein diametraler Widerspruch zu Kantischen Ethik, die ja das GG prägt. "Die Würde des Menschen in Unantastbar" - aber nur, wenn es "groß", "heftig", "grün", "blau" oder sonstwas ist - und die beliebige Variable, die über die Anwendbarkeit der Norm entscheidet, wird natürlich von den Richtern, qua ihrer Beauftragung durch die Parteien entschieden.

Was das BVerfG da gemacht hat, ist unfassbar schlimm. Nicht wirklich neu, denn bereits bei den Euro-Wahnsinns-Urteilen wurde das Recht beliebig gebeugt. Aber da wurde wenigstens offen gelogen.

Hier wird jetzt die beliebige Relativierung offen zur obersten ethischen Norm erklärt (die natürlich stets im Sinne der Mächtigen interpretiert wird).

Das BVerfG hat damit sich selbst und, was wichtiger ist, das GG endgültig auch offiziell zur Beliebigkeit erklärt.

Welch ein kompletter Verfall dieser Republik.

Revo.


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