Kleines caveat...

Julius Corrino, Sur l'escalier des aveugles, Montag, 09.01.2017, 12:32 (vor 2636 Tagen) @ Blut-Svente2708 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 09.01.2017, 13:31

Zum einen darf ich als Legalwaffenbesitzer eine scharfe Feuerwaffe
innerhalb meiner Wohnung oder auch meines Grundstückes (ja auch draußen
im Garten!) führen. Führen bedeutet: Sie geladen mit sich zu führen
in der Absicht, sie zu gebrauchen.

Führen bedeutet genauer gesagt: Das schuß- und zugriffsbereite Tragen der Waffe am Mann außerhalb der eigenen Wohnung und/oder Geschäftsräume. Ein Führen innerhalb dieser Örtlichkeiten kennt das WaffG damit nicht.

Tatsache ist, daß das WaffG über das zugriffsbereite Tragen von Schießeisen am Mann (egal ob geladen oder ungeladen) in den eigenen vier Wänden schweigt. Ebenso die einschlägigen, zugehörigen Verordnungen. Es existiert meines Wissens auch landauf, landab kein Urteil hierzu. Noch nicht einmal einschlägige Expertenmeinungen in der Fachliteratur.

Der Jurist sagt dabei natürlich: Dann greift das kleine 1x1 der Juristerei - Ohne Verbot/Gebot kein Verstoß. Und damit ist die angesprochene Praxis richtigerweise legal.

Die Erfahrung zeigt jedoch, daß die Obrigkeit gerade im deutschen Waffenunrecht auch da Verstöße herbeikonstruiert, wo sie objektiv mangels gesetzlicher Regelung gar nicht existieren. Es ist daher nicht auszuschließen, daß in einem künftigen Verfahren in diesem unseren Land dereinst höchstrichterlich das zugriffs- und schußbereite Umhertragen von Waffen im eigenen Haus für unstatthaft erklärt wird. Etwa, weil hierin ein Verstoß gegen die in §5 WaffG definierten Zuverlässigkeitskriterien (insb. Abs. 1, Ziff. 2) im Umgang mit Waffen bestehe.

Wenn ich innerhalb meiner Wohnung die Waffe im Nachttisch liegen habe,
während ich schlafe, ist auch das erlaubt lt. WaffG, insbesondere, wenn
ich alleine lebe,
die Behörden sehen das aber anders. Sie unterstellen einfach, dass die
Waffe dort immer
aufbewahrt wird, auch, wenn ich das Haus verlasse oder ggfs. andere nicht

Berechtigte Zugriff haben.

Nein, das ist definitiv nicht erlaubt. Nicht nur Deine zuständige Behörde, sondern auch Staatsanwaltschaft und Richter sehen das im Falle der Pistole auf dem Nachtkästchen mit danebenliegendem, schlummernden Besitzer regelmäßig so. Wer schläft, übt zwangsläufig nicht die unmittelbare Gewalt über die Knarre aus. Was ermöglicht, daß unberechtigte Dritte diese erlangen können. Spezifisch wird hier stets auf die Bestimmungen des erwähnten §5 WaffG abgestellt.

Der grösste Haken ist ja, dass die Selbstverteidigung mit Legalwaffen
nicht
funktioniert (oder besser nicht funktionieren soll), weil man sie
meistens
im Keller hübsch verschlossen lagert, die Mun natürlich am besten ganz
weit
weg davon auch noch verschlossen. Abhilfe wäre z.B. ein kleiner
B-Schrank
in unmittelbarer Nähe des Schlafplatzes, so hätte man rasch Zugriff
darauf.
Oder wie mein Bruder es macht: Eine Saufeder steht direkt neben dem Bett
in der
Ecke [[zwinker]]

Volle Zustimmung. Betrachtet man die Rechtsprechung zum Thema "Notwehr" seit den 60ern, so ist hier unzweifelhaft eine stetige Einengung und Beschränkung des Notwehrbegriffs vorgenommen worden. Konnte man damals noch in Urteilen lesen, daß der Notwehrende sich nach Möglichkeit mit durchaus erhöhter Aggressivität und Entschlossenheit engagieren sollte, da es immerhin um die Verteidigung höherer Rechtsgüter (Unversehrtheit von Leib, Leben, Eigentum, sowas) gehe, hinterfragen zeitgeistigere Richter mittlerweile, ob der angeklagte (!), putative Notwehrende überhaupt zum Zeitpunkt der Geschehnisse hat wissen können, daß ein rechtswidriger Angriff vorlag. Das berüchtigte Urteil im Fall des überfalllenen Stadener Jägers ruft sich da in Erinnerung.

Und wenn ich dann lese, dass geprüft wird, ob der Schütze seinen
"Waffenschein" behalten darf...
Meine Botschaft an den Redakteur im Fokus:
Wer keine Ahnung hat, einfach mal die....[[freude]]

Ja, das ist der Klassiker schlechthin. Gern auch in der Mehrzahl, beipielsweise etwa: "...wird geprüft, ob die Waffenscheine des Angeklagten eingezogen werden."

Glück auf!
Svente

Glück auf und allzeit gut Schuß!
Julius

--
Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari


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