Freigrenzen für Studenten

mh-ing, Samstag, 07.01.2017, 14:38 (vor 2659 Tagen) @ Olivia2088 Views

Für Studenten gelten Freigrenzen, in denen die Beschäftigung frei von Sozialversicherung ist. Der Arbeitgeber hat daher die Beschäftigung entsprechend einzustufen. Dieses Feld ist aber nicht ganz so einfach für einen Arbeitgeber zu definieren, wenn Informationen unvollständig sind.
https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15532/Datei/122283/Beschaeftigung-Stude...
In diesem Link sind die Informationen gut dargestellt. In dem Beispiel sind z.B. Tätigkeiten bis 20h die Woche grundsätzlich frei von der Sozialversicherungspflicht.
Daher wäre wichtig, diese Stundenzahl für 2016 zu ermitteln und entsprechend dann eine Korrektur vornehmen zu lassen. Dann bekommt man alle Beiträge auch wieder zurück.


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