Der Angriffskrieg wurde zum straffreien Hobby der Hobbyjuristen erklärt, jetzt darf jeder einen ... anzeigen ...

Literaturhinweis, Freitag, 06.01.2017, 15:31 (vor 2666 Tagen) @ Steppke6809 Views

Der Angriffskrieg wurde ins Handelsrecht verschoben, so wird's sein.

Das Danisch ist zwar ab und zu recht helle, aber hier versucht er sich -eigenen Worten nach- in Schulung seiner Leser in Sachen Medienkompetenz. Sowas muß ja schiefgehen.

Dazu wurde der § 80 StGB "Führen eines Angriffskrieges" geändert und verwässert.

Der wurde zuerst mal ganz aus dem normalen Strafrecht herausgenommen, da aufgrund eines in Kampala geschlossenen Vertrages die Bundesrepublik sich verpflichtet hatte, das Völkerstrafrecht genauer und umfassender innerstaatlich zu normieren, wozu u.a. gehört, sich an den Normen des Internationalen Strafgerichtshofes zu orientieren, damit es zwischen dessen Auftrag und Jurisdiktion und der innerdeutschen Rechtslage, Rechtsauffassung und Rechtsprechung keine Abweichungen oder gar Widersprüche gibt.

Denn der Internationale Strafgerichtshof soll nur dort eingreifen (dürfen), wo ein Nationalstaat das Völkerstrafrecht nicht genügend beherzigt und Täter also selbsttätig und mit dem nötigen Ernst verfolgt, egal, ob eigene Staatsbürger oder Ausländer. Bleibt jedoch aufgrund innerdeutscher Rechtslage die Bundesrepublik bei der Verfolgung von 'Aggressions'-Straftaten hinter dem Mandat dieses Strafgerichtshofes zurück, ergäbe sich u.U. das unschöne Ergebnis, daß ein in Deutschland Verurteilter noch einmal weitergehend dort verfolgt werden könnte oder ein Strafverfahren dort anhängig werden könnte, weil es in der Bundesrepublik an einer kongruenten Aburteilungsmöglichkeit fehlt. Das ist so ziemlich der größte anzunehmende PR-Unfall, der einem 'zivilisierten' Staat passieren könnte.

Diese Neufassung und Verlagerung in das eigens geschaffene Völkerrechtstrafgesetzbuch führte sogar zu einer Verschärfung der Strafandrohung (es gibt also künftig noch weniger Angriffskriege, falls der Täterkreis nicht ausgerechnet zu denen gehören sollte, die Tatfolgen nicht abschrecken), was das Strafmaß angeht und zu einer Ausweitung des Straftatbestandes, insofern völkerrechtliche 'Aggression' sicher weitergehender zu interpretieren sein dürfte, als der echte 'Angriffskrieg'. So könnte man versucht sein, Rot-China schon allein dafür zur Verantwortung zu ziehen, daß es im Südchinesischen Meer in strittigen Hoheitsgewässern großkotzig mit seinem eigenen einzigen Flugzeugträger spazierenfährt. Eine Aggression dürfte das sein, ein Angriffskrieg war es in historischer Sicht mit Sicherheit nicht.

Die Klarstellung mit Bezug auf die UN-Charta ist nur eine definitorische - auch zuvor hätte ein deutscher Staatsanwalt niemanden angeklagt, der im Rahmen einer UN-Sanktion/-Resolution gehandelt hätte. Aber vielleicht werden nun künftig Kriege verfolgt, die von der NATO ohne UN-Mandat angefangen werden. Oder Orangen-Revolutionen, wenn dahinter ein Feindstaat steht; Aggression ist ein vieldeutigerer Begriff als Angriffskrieg, auch 'Cyber-War' könnte künftig darunter fallen.

Wenn also heutzutage die USA U2-Flugzeuge über russisches Territorium schicken würde, könnte das vielleicht bereits als Aggression gewertet werden, ein Angriffskrieg nach alter Lesart war es bestimmt niemals, nicht einmal als dessen Vorbereitung hätte man es leichtfertig deklarieren können, hätten die USA doch mit Selbstverteidigungsabsichten argumentiert.

Man sollte daher m.E. erstmal die Kirche im Dorf lassen, denn das, was da in Kampala beschlossen wurde, verpflichtet ja nicht nur NATO-Staaten sondern gerade auch potentielle Gegner, so daß sich hier sogar potentiell eine Besserstellung einer evtl. ohne Grund angegriffenen Bundesrepublik bieten könnte, was die Ahndung solcher Angriffe betrifft, wenn die Bundesrepublik der Täter nicht habhaft werden könnte. Mit dem bisherigen Instrumentarium war man in Deutschland zu Ausgang der ersten beiden Weltkriege arg unzufrieden!

Also eher viel Lärm um Nichts. Viel schlimmer finde ich, daß im Zuge des Europäischen Stabilitätsmechanismus bestimmten Schießbudenfiguren Immunität versprochen wurde. Die könnten nun einen Angriffskrieg anzetteln, ohne daß man sie strafverfolgen könnte. Und Finanzprobleme sind allemal stets für Kriegsanlässe gut gewesen. Ein gewisser EZB-Vorstand guckt eh schon immer so lüstern. Womöglich kriegslüstern.

Das aktuelle Völkerstrafgesetzbuch ist hier, und den den § 80 StGB ersetzenden § 13 VStGB kann man hier bewundern. Wieder mal Fake-News oder Halbe Wahrheiten zum "Angriffskrieg".

Vgl. auch "Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages", Gesetzesbegründung: "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches" und der Einstellungsbeschluß des Generalbundesanwaltes zum Angriff in Kunduz mit kritischen Anmerkungen zum VStGB und Diskussion im Bundestags-Rechtsausschuß.

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung