Wie würdest du "sozial" definieren? "Rechtsstaat" ist ja eine Tautologie.

Silke, Donnerstag, 05.01.2017, 13:34 (vor 2660 Tagen) @ tar7605 Views
bearbeitet von Silke, Donnerstag, 05.01.2017, 13:38

Lieber tar,

Das Wesen eines Staates ist ja das Setzen von (die Freiheiten einschränkendem und zwingendem) Recht (hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun) durch die den Elementen der ohnmächtigen Masse ständig ihr Potential raubende Zentralinstanz im Machtkreislauf zur Besicherung ihrer eigenen Macht mit Ausgleichversuchen (Zeitgewinn im System für alle) durch Redistribution mittels mit Aufschuldung erzwungenem Kredit.
Also inkludiert der Staatsbegriff den Rechtsbegriff so wie die segmentäre Gesellschaft den Begriff der Gewohnheit, der Sitten/Regeln und Gebräuche (nach U.Wesel).

Mit dem Begriff "sozial" kann ich in einem Staat nichts anfangen.
Wiki: Synonym zu „gesellschaftlich“ und im erweiterten Sinn zu „gemeinnützig, hilfsbereit, barmherzig“.[1]
Das ist ja Unfug, da ein Zentralmachtsystem gerade diese Eigenschaften nicht aufweist, sondern nur Machtverhältnisse zwischen den verschiedenen um Ressourcen/BIP konkurrierenden Gruppen und Elementen, die sich aber alle auf die Zentralinstanz, den die Masse ihres Potentials beraubenden und überdachenden, klammernden Staat mit seinem Apparat, seinen Strukturen, Anhängseln und Nutznießern (Staatsfreunde) bezieht.

Da gilt "there is no free lunch" stehen global den wenigen mächtigen Gewinnern Unmassen an Verlieren gegenüber, egal ob nun in einem Staat, Staatengebilde oder in der globalen Staatenkonstellation.
Starke knechten Schwache, so wie von Beginn an dieser widerlichen Entwicklung.

Weißt du denn genau, ob das ein grundsätzliches Problem antizyklischen
Handelns oder eben ein reines Personalproblem der Politikerkaste ist, bei
denen sich erfahrungsgemäß kurzfristig machtklammernde Intentionen vor
langfristig der Allgemeinheit nützende Effekte ergeben? Wenn wir
Bonobo-Phantasien mal außen vorlassen, brauch ich dir ja wohl nicht zu
sagen, dass Laissez-faire innerhalb eines Großkollektivs an sich schon ein
Oxymoron ist. Ein Staat sollte sich dann wenigstens nicht seiner
sozialrechtlichen Verantwortung entziehen dürfen.

Ich hatte dir unterstellt, dass du zwischen dem Wesen und den ausfüllenden Elementen unterscheiden kannst.
Ein Politiker macht genau das, was sein Job ist - was die ZI ihm an Macht zediert nutzt er für Eigeninteressen wie jeder andere Staatsbürger auch.
Da gibt es nur quantitative Unterschiede, aber keine wesentlichen. Konkurenz um Macht=Geld lässt da wenig Spielraum für Trottel und Träumer.
Kein Staatsbürger kann sich ernsthaft um die Allgemeinheit kümmern, da er sein Potential an die Zentralinstanz abtreten muss (mit ihrem Mehrfachmonopol erzwingt sie dieses rücksichtslos und zerschlägt so gut sie kann jeden Versuch der Etablierung von ZI-gefährdenden Segmenten) und dann auf Redistribution oder Raub von anderen (Nachschuldner zwingen) angewiesen ist.
Seltene Ausnahmen sind die sicher versorgten Elemente in sozialen Netzen, mit aufgebauten Ansprüchen gegen die Allgemeinheit oder Macht/Vermögensakkumulierer wie z.B. G.Soros in seinen Netzwerken oder Superreiche in ihren schützenden und verteidigten Fluchtwelten, die aber wiederum ihre ererbte oder erworbene Versorgung mittels Ausnutzung der von der ZI an sie zedierten Macht gegen die Interesen der Allgemeinheit erst einmal irgendwann selbst oder per Vorfahren aufgebaut haben müssen (ein Mäzen kann erst stiften, wenn er irgendwo irgendwem irgendwie nach den üblichen und zulässigen Regeln weggenommen hat.
Niemand kann mit der Arbeit seiner Hände und seines Geistes fair gegen die globale Allgemeinheit ernsthafte Vermögen (Forderungen gegen die Allgemeinheit) aufbauen.

Der soziale Rechtsstaat - ein System im Widerspruch zu sich selbst!

Ja.

Liebe Grüße
Silke


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