Nur Kapitalgesellschaften betroffen

Dieter, Freitag, 03.05.2024, 10:27 (vor 17 Tagen) @ zip1177 Views

Hallo Zip,

dem Link habe ich entnommen:

Betroffen sind die folgenden Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit ausschließlich haftungsbeschränkten Gesellschaftern:

Demnach wären vollhaftende Unternehmer nicht betroffen. Also so einer, wie ich es immer war. Wenn dem so wäre, wie im Link, dann könnte es dazu führen, daß aufgrund der EU-Richtlinie etliche Firmen ihren Status ändern, sodaß zumindest ein Vollhafter an einer Firma beteiligt ist.

Die Richtlinie halte ich für sehr problematisch und ist zu bekämpfen. Aber der Nebeneffekt, wenn es aufgrund dessen zukünftig wieder einen Abbau von Kapitalgesellschaften gibt, halte ich für gut.

Gruß Dieter

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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.


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